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   RG, 07.05.1937 - 1 D 191/37   

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https://dejure.org/1937,384
RG, 07.05.1937 - 1 D 191/37 (https://dejure.org/1937,384)
RG, Entscheidung vom 07.05.1937 - 1 D 191/37 (https://dejure.org/1937,384)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1937 - 1 D 191/37 (https://dejure.org/1937,384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist das Urteil nach dem § 357 StPO. immer auch gegenüber dem mitangeklagten Gehilfen aufzuheben, wenn es auf Revision eines anderen Angeklagten gegenüber dem Haupttäter aufgehoben werden muß, weil es das sachliche Recht verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.1985 - 5 Ss 248/85

    Diebstahl im Selbstbedienungsladen; § 242 I StGB

    Die sachlich-rechtlichen Erwägungen, die zu der Aufhebung des Urteils zugunsten des Bf. führen, hätten zu einer gleichen Entscheidung zugunsten des Angekl. K geführt, falls dieser Revision eingelegt hätte (vgl. RGSt 71, 214; OLG Neustadt, GA 1954, 252; BayOLGSt 1963, 125).
  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 453/53

    Rechtsmittel

    Der Billigkeitsgedanke des § 357 StPO steht deshalb in diesem Falle der Aufhebung gegenüber V. entgegen (vgl für einen allerdings etwas anders gelagerten Fall RGSt 71, 214).
  • BGH, 09.02.1956 - StR 431/55

    Rechtsmittel

    Es hat jedoch auch sämtliche Taten H. als eine einzige fortgesetzte Handlung aufgefaßt Nach dieser rechtlichen Würdigung, von der das Revisionsgericht auszugehen hat, stellen sich daher alle strafbaren Handlungen der Angeklagten H. und B. als eine und dieselbe Tat dar, nämlich - in der Rechtsform der fortgesetzten Handlung - als dasselbe tatsächliche Ereignis, an welchem diese beiden Angeklagten strafbar beteiligt sind (BGH 1 StR 648/54 vom 25.1.1955, RGSt 6, 256, 258; 71, 214; 71, 251).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 287/67

    Einzelakte eines fortgesetzten schweren Diebstahls - Diebstahl eines

    Die Anwendung dieser Bestimmung setzt hier voraus, daß der Rechtsfehler auch der Revision dieser beiden Angeklagten zum Erfolg verhelfen haben würde, wenn sie das Rechtsmittel eingelegt hätten (RGSt 71, 214; BGH NJW 1955, 1566 Nr. 19; BGH Urt. vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53, insoweit weder in BGHSt 5, 252 noch in NJW 1954, 441 abgedruckt).
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